Diese Webseite nutzt Dienste für den Betrieb, statistische Auswertungen, die Anzeige und das Teilen von Inhalten aus sozialen Netzwerken sowie interessengerechte Werbung. Diese Dienste machen die Website nutzbar, verbessern Ihre Browsererfahrung, ermöglichen Interaktionen mit Netzwerken und zeigen relevante Werbebotschaften. Aktivieren Sie die gewünschten Dienste in den jeweiligen Kategorien, um diese zu akzeptieren. Mehr Informationen
Indem Sie auf "Auswahl bestätigen" oder "Alle auswählen & bestätigen" klicken, willigen Sie ein, dass Ihre Daten von den entsprechenden Diensten verarbeitet werden.
Die aktivierten Dienste beeinflussen Ihre Browserkonfiguration nicht. Cookies dieser Dienste werden je nach Browserkonfiguration beim Schließen des Browsers gelöscht oder müssen manuell gelöscht werden, falls diese nicht über jeweils ausgewiesene Zeit hinaus gültig sein sollen.
Mit Aktivierung der jeweiligen Dienste willigen Sie ein, dass wir Ihnen Informationen und Angebote in Social Media, Suchmaschinen oder Displaynetzwerken, ggf. geräteübergreifend, unterbreiten. Diese Einwilligung können Sie jederzeit kostenlos und formlos widerrufen. Es fallen nur die Übermittlungskosten nach Basistarifen an (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Briefporto).

Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Ermäßigte Kurse mit ESF-Fachkursförderung
Ausfall: Online-Kurs: Xpert Business Lohn- und Gehaltsabrechnung 2
Dozent: Online Dozententeam
Sie nehmen an einer Online-Seminar-Reihe teil, die aus 22 Live-Online-Seminaren besteht. Während eines Online-Seminars sind Sie über das Internet 2 mal in der Woche live mit einem virtuellen Klassenraum verbunden und nehmen so am Unterricht eines Fachdozenten teil. Dabei können Sie jederzeit Fragen an den Fachdozenten stellen. Das Geschehen im virtuellen Klassenraum wird aufgezeichnet, sodass Sie sich zu jedem Kursabend im Nachgang ganz in Ruhe das entsprechende Video anschauen können. Mit den Übungen und Praxisaufgaben aus den passenden Xpert Business-Lehr- und Übungsbüchern können Sie zwischen den Kursabenden das Erlernte anwenden und festigen.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung dient der Ermittlung des steuer- und beitragspflichtigen Bruttoentgeltes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Berechnung der gesetzlichen Abzugsbeträge. Dieser Kurs vermittelt weiterführende und vertiefende Kenntnisse der Lohnbuchhaltung und geht dabei insbesondere auf die zahlreichen Sonderregelungen, verschiedene steuerfreie Einkommensarten und die besondere steuerrechtliche Behandlung bestimmter Arbeitnehmergruppen ein.
Kursinhalte:
- Arbeitslohn nach § 3 EStG
- Vermögensbeteiligungen und Aktienoptionen
- Zuschläge
- Betriebsfeiern und Incentives
- Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
- Nettolohnvereinbarung
- Nachzahlung und Rückforderung von Arbeitslohn
- Zahlung an Hinterbliebene
- Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich
- Pauschalversteuerung
- Abfindungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Vorstände und Geschäftsführer
- Kurzarbeitergeld, Heimarbeit, Altersteilzeit
- geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten
- Entsendung ins Ausland, Beschäftigung von Ausländern
- Reisekosten
- Doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
- Folgen von Fehlern in der Lohnabrechnung
- Prüfungen durch staatliche Stellen
Vorkenntnisse: Damit Sie erfolgreich den Kurs besuchen können, benötigen Sie die fachlichen Grundlagen, wie sie im Kurs Lohn und Gehalt (1) vermittelt werden, und Ihr Rechtsstandswissen sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
Prüfung & Zertifikat: Xpert Business-Prüfung (180 Minuten); über die bestandene Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
Die Prüfung ist nicht im Preis enthalten und muss extra gebucht werden.
Das Kurszertifikat können Sie in folgende Xpert Business-Abschlüsse einbringen:
- Geprüfte Fachkraft Lohn und Gehalt
- Personal- und Lohnbuchalter/in
- Finanz- und Lohnbuchhalter/in
- Manager/in Rechnungswesen/ Lohn/ Controlling
Eine Übersicht aller Xpertkurse und Abschlüsse
Die X-Pert Business-Lernzielkataloge
Kursmaterial:
Zu diesem Kurs gibt die Xpert Business Prüfungszentrale passgenaue Kursmaterialien heraus; erschienen beim EduMedia-Verlag:
- Lehrbuch
- Übungsbuch mit Musterklausuren
(Kursmaterial ist in den Kursgebühren enthalten)
(einschl. Unterlagen)
ESF-Fachkursförderung (Ermäßigung um 30 oder 70 Prozent möglich
22-mal (58,67 Unterrichtsstunden)
Online
Kurs-Nummer25H1401302
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
Kurs ausgefallen
410,00 €

