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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sprachen

Online-Kurs: Französische Literatur B1

Guy de Maupassant – Contes et Nouvelles

Dozent: vhs Villingen-Schwenningen

Material: Buch: Contes et nouvelles - Anthologie
Autor: Guy de Maupassant
ISBN 978-2-401-05280-2

Wer seine Französischkenntnisse weiterentwickeln und gleichzeitig in die Welt der Literatur eintauchen möchte, hat jetzt die Gelegenheit dazu. Ein neuer Online-Kurs lädt dazu ein, die Werke des berühmten Schriftstellers Guy de Maupassant kennenzulernen und die Sprache auf unterhaltsame sowie kulturell bereichernde Weise zu erweitern.

Im Mittelpunkt stehen sechs ausgewählte Kurzgeschichten aus Maupassants Sammlung Contes et Nouvelles. Der Kurs bietet eine umfassende Analyse und Diskussion der Texte, fördert den Wortschatz sowie die Ausdrucksfähigkeit und gewährt Einblicke in die literarische Epoche des Realismus. Zudem werden zentrale Themen wie Liebe, Gesellschaft, Schicksal und Moral behandelt.

Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Französischkenntnisse ab B1-Niveau sowie Interesse an Literatur und Diskussion. Eine spannende Gelegenheit für alle, die ihre Sprachkenntnisse vertiefen und gleichzeitig literarische Meisterwerke erleben möchten.

Der Kurs stellt literarische Begriffe vor und vermittelt praktische Ideen zur französischen Literatur. Außerdem gibt es Übungen zur Lektüre und zum Textverständnis.

Le cours présente les concepts clés et enseigne des compétences en expression orale. De plus, il y a des exercices de lecture (Carnet de Lecture) afin de renforcer la compréhension des Contes & nouvelles.
Kursleitung: Petra Raguz
Veranstaltungsort: www.vhs.cloud
Ausführende vhs: vhs Villingen-Schwenningen

Datum | Uhrzeit
6-mal (12 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 21.01.2026 | 18:00 bis 19:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mi., 21.01.2026 18:00 - 19:30 Uhr www.vhs.cloud
Mi., 28.01.2026 18:00 - 19:30 Uhr www.vhs.cloud
Mi., 04.02.2026 18:00 - 19:30 Uhr www.vhs.cloud
Mi., 11.02.2026 18:00 - 19:30 Uhr www.vhs.cloud
Mi., 25.02.2026 18:00 - 19:30 Uhr www.vhs.cloud
Mi., 04.03.2026 18:00 - 19:30 Uhr www.vhs.cloud
Download der Termine
Ort

www.vhs.cloud

Kurs-Nummer

25W1150100

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

72,00 €

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