Diese Webseite nutzt Dienste für den Betrieb, statistische Auswertungen, die Anzeige und das Teilen von Inhalten aus sozialen Netzwerken sowie interessengerechte Werbung. Diese Dienste machen die Website nutzbar, verbessern Ihre Browsererfahrung, ermöglichen Interaktionen mit Netzwerken und zeigen relevante Werbebotschaften. Aktivieren Sie die gewünschten Dienste in den jeweiligen Kategorien, um diese zu akzeptieren. Mehr Informationen
Indem Sie auf "Auswahl bestätigen" oder "Alle auswählen & bestätigen" klicken, willigen Sie ein, dass Ihre Daten von den entsprechenden Diensten verarbeitet werden.
Die aktivierten Dienste beeinflussen Ihre Browserkonfiguration nicht. Cookies dieser Dienste werden je nach Browserkonfiguration beim Schließen des Browsers gelöscht oder müssen manuell gelöscht werden, falls diese nicht über jeweils ausgewiesene Zeit hinaus gültig sein sollen.
Mit Aktivierung der jeweiligen Dienste willigen Sie ein, dass wir Ihnen Informationen und Angebote in Social Media, Suchmaschinen oder Displaynetzwerken, ggf. geräteübergreifend, unterbreiten. Diese Einwilligung können Sie jederzeit kostenlos und formlos widerrufen. Es fallen nur die Übermittlungskosten nach Basistarifen an (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Briefporto).

Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Digitales Erbe im Griff –- Ihr Weg zu einem sicheren Online-Vermächtnis
Dozent: Dr. Ralf Hinz
Im Sterbefall kann es schwierig sein, den Nachlass zu sortieren. Oft stellt sich die Frage: Was passiert mit den E-Mail-Konten des Verstorbenen oder wie kommen die Erben an wichtige Mails ran?
Oder aus Sicht der Senior*innen: Wo gibt es Konten, die mir wichtig sind und die nach dem Tod geschlossen werden sollten? Es geht nicht nur um die sozialen Medien (Facebook etc.), Cloud-Speicher, Online-Abos sondern auch z. B. um den Sportverein, das Orchester, den Schach- oder Skat-Club.
In diesem Kurs möchten wir vor allem den Senior*innen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig um ihr digitales Erbe zu kümmern. Ergänzend zu diesen Fragen können wir uns dem Thema »Ablage von Dokumenten« widmen: Es mag vieles vereinfachen, wenn wichtige Dokumente digital vorliegen und nicht nur in irgendeinem der vielen Ordner im Regal im Arbeitszimmer.
Der Vortragende hat selbst umfangreiche Erfahrungen, wird das Ganze auf ein paar wenige Tipps reduzieren und anschließend Hilfestellung für eine Umsetzung geben.
2-mal (8 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 09.03.2026 | 10:00 bis 13:00 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Mo., 09.03.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr | Seminarraum U4 | |
| Mo., 16.03.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr | Seminarraum U4 | |
| Download der Termine |
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
59,00 €

