Diese Webseite nutzt Dienste für den Betrieb, statistische Auswertungen, die Anzeige und das Teilen von Inhalten aus sozialen Netzwerken sowie interessengerechte Werbung. Diese Dienste machen die Website nutzbar, verbessern Ihre Browsererfahrung, ermöglichen Interaktionen mit Netzwerken und zeigen relevante Werbebotschaften. Aktivieren Sie die gewünschten Dienste in den jeweiligen Kategorien, um diese zu akzeptieren. Mehr Informationen
Indem Sie auf "Auswahl bestätigen" oder "Alle auswählen & bestätigen" klicken, willigen Sie ein, dass Ihre Daten von den entsprechenden Diensten verarbeitet werden.
Die aktivierten Dienste beeinflussen Ihre Browserkonfiguration nicht. Cookies dieser Dienste werden je nach Browserkonfiguration beim Schließen des Browsers gelöscht oder müssen manuell gelöscht werden, falls diese nicht über jeweils ausgewiesene Zeit hinaus gültig sein sollen.
Mit Aktivierung der jeweiligen Dienste willigen Sie ein, dass wir Ihnen Informationen und Angebote in Social Media, Suchmaschinen oder Displaynetzwerken, ggf. geräteübergreifend, unterbreiten. Diese Einwilligung können Sie jederzeit kostenlos und formlos widerrufen. Es fallen nur die Übermittlungskosten nach Basistarifen an (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Briefporto).

Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Du willst deinen Geburtstag mit insgesamt 10 Kindern im kontiki feiern?
3 Stunden mit viel Platz und Raum für Phantasie und Spiel, für Feiern und Kreativ schaffen?
Wegen der großen Nachfrage melde dich am besten 4-6 Wochen vorher an. Wähle bitte aus den folgenden Themen etwas aus:
»TONTIERE« - Lustige Figuren formen und anmalen (auf Wunsch mit Brennen, dann zzgl. 60,00 €).
»SPECKSTEIN« - Mit Säge und Feile z.B. herrliche Amulette, Armbänder, Figuren u.ä. gestalten. (zzgl. 20,00 € Sondermaterialpauschale).
»FILZEN« - Figuren, Schalen oder Schmuck aus Filz gestalten (zzgl. 20,00 € Sondermaterialpauschale)
»SCHATTENTHEATER« - Deine Lieblingsgeschichte wird durch euch lebendig (z.B. Cinderella, Paw Patrol, Harry Potter, Gespenster, o.ä.).
»RIESENBILDER« - Farbig frohes Malen auf seeeehr großen Papierbögen.
»SCHIFF AHOI !!!« - Kleine Flöße oder Schiffchen aus Holz oder anderen Materialien bauen und vielleicht auf der Blau zu Wasser lassen. (zzgl. 20,00 € Sondermaterialpauschale).
»RAKETENAUTOS« - Flotte Flitzer und kreative Raketen entstehen nur aus Restholz in der Holzwerkstatt.
»DRUCKREIF ?!« - In weiche Platten Skizzen ritzen und damit Papier oder Stoffe farbenfroh bedrucken oder stempeln.
»GEKACHELT ?!« - Die Kachel deines Lebens farbenfroh gestalten. Hält ewig!
»MOSAIK« - Lege dein eigenes Mosaik und mache dich damit unsterblich. (zzgl. 5,- Sondermaterial pro Kind).
»STECKENPFERD« - Auf die Pferde - Fertig - Los! - Wilde Bauwerkstatt mit Ausritt. (zzgl. 5,- Sondermaterial pro Kind).
»PIPI LANGSTRUMPF« - kontiki wird zur Villa Kunterbunt - Absolut phantasievoll!
»PIPO LANGSTRUMPF« - Villa Kunterbunt für Jungs - Abenteuer am Limonadenbaum!
»MEGA-SHIRT« - Pimp your shirt - dein altes Shirt in neuen Farben (zzgl. 20,00 € Sondermaterialpauschale).
»MANGA« - deine coole Zeichenwerkstatt
»GOLDSCHMIEDEN« Gestalte Feines mit einer Goldschmiedin; max. 5 Kinder ab 8 Jahren (zzgl. 40,00 € Sondermaterialpauschale).
- - -
Ist nix dabei? Einfach nachfragen :)
Geburtstagskuchen, Snacks und Getränke werden von den Familien selber mitgebracht, es gibt einen großen Tisch.
Besteck, Teller und Becher werden gestellt. (Kerzenlicht ist leider nicht möglich.)
Eine kontikidozentin geleitet durch den vorher besprochenen Ablauf.
Eltern unterstützen bitte, so dass alles in Ruhe abläuft.
Eltern helfen der Dozentin beim Aufräumen - auch mit dem Geschirr.
Es wird für alle ein fröhlicher und unvergesslicher Kindergeburtstag
Was müssen deine Eltern tun?
1. Melden Sie DAS KIND im Anmeldemenü an.
2. Gebe sie unter Bemerkungen zwei Wunschtermine an (vormittags/nachmittags).
3. Nennen Sie dort Ihre Wunschthemen (z.B. "Feen" oder "Piraten").
4. Noch Fragen? Bitte per Mail an kontiki@kontiki.vh-ulm.de
Was macht kontiki?
1. kontiki bestätigt Eure Anfrage per Mail.
2. kontiki findet eine Dozentin.
3. Die Dozentin ruft Euch für Absprachen an.
4. Danach wird der Geburtstag verbindlich eingebucht.
5. kontiki besorgt ggf. erforderliches Sondermaterial.
6. Nach der Feier zieht kontiki die Gebühr per Lastschrift ein.
Kunstwerke die erst trocknen (oder gebrannt werden) müssen, können nach Absprache später abgeholt werden.
(0 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 10.10.2025 | bis Uhr
Ulm, kontiki, Im Stadtregal, Magirus-Deutz-Str. 14
Kurs-Nummer25H0379060
Zielgruppe7 bis 14 Jahre
Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
bruns@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
225,00 € (incl. Material und Nebenkosten; Sondermaterial gegen Aufpreis)

