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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Junge vh

Kinder-Hochschule: Achtung, Fake News! So bleibst du schlau im Internet

Prof. Dr. Marten Risius, Hochschule Neu-Ulm Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, ohne erwachsene Begleitung

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

In Zusammenarbeit mit der Familien-Bildungsstätte und den
Kooperationspartnern Uni Ulm, Hochschulen Ulm, Neu-Ulm, Biberach
Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, ohne erwachsene Begleitung

In der heutigen digitalen Welt begegnen uns täglich zahlreiche Informationen im Internet. Doch nicht alles, was wir online lesen oder sehen, entspricht der Wahrheit. Gerade für Kinder ist es wichtig zu lernen, wie man echte Nachrichten von sogenannten »Fake News« unterscheidet.

Prof. Dr. Marten Risius, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Neu-Ulm, beschäftigt sich intensiv mit der Verbreitung und Erkennung von Falschinformationen im Netz. Er betont, dass Faktenchecks zwar hilfreich sein können, aber oft nicht ausreichen, da Menschen dazu neigen, Informationen zu glauben, die ihre bestehenden Ansichten bestätigen.

Ein effektiverer Ansatz ist die sogenannte Informationskompetenz. Dabei lernen Kinder, wie Fake News entstehen und welche Strategien dahinterstecken. Durch das bewusste Auseinandersetzen mit kleinen, harmlosen Beispielen von Falschinformationen werden sie sensibilisiert und können später besser zwischen echten und falschen Nachrichten unterscheiden.

In seinem interaktiven Vortrag wird Prof. Risius den Kindern auf spielerische Weise zeigen, wie sie
Typische Merkmale von Fake News erkennen.
Kritisches Hinterfragen als Teil des Umgangs mit Fake News.
Welche Fehler im Umgang mit Fake News dazu führen, dass sich diese Ausbreiten.

Datum | Uhrzeit
Termin: Samstag, 28.02.2026 | 10:30 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

25H0390005

Informationen zur Veranstaltung

Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de

Plätze

ab 60 Teilnehmer*innen
Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt frei

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