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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Infoabend: Bildungsurlaub: Von der Eröffnungsbilanz zum Jahresabschluss mit DATEV Rechnungswesen Pro (Praxiskurs)
Dozent: Willi Wagner
Sie verfügen bereits über Grundkenntnisse in der Buchführung und möchten die Arbeit mit der DATEV-Software Rechnungswesen Pro praxisnah kennenlernen? In diesem Onlinekurs bearbeiten Sie den kompletten Ablauf einer Finanzbuchhaltung – von der Eröffnungsbilanz bis zum Jahresabschluss.
Anhand einer durchgängigen Fallstudie lernen Sie die wichtigsten Funktionen der Software kennen und wenden diese direkt in typischen Buchhaltungssituationen an. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit DATEV und vertiefen gleichzeitig Ihr Verständnis betrieblicher Geschäftsprozesse.
Inhalt:
* Aufbau und Bedienung von DATEV Rechnungswesen Pro
* Anlegen eines Unternehmens und Grundlagen der Buchungstechnik
* Erstellung einer Eröffnungsbilanz
* Buchung laufender Geschäftsvorfälle aus Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Finanzierung
* Durchführung von Abschlussbuchungen
* Erstellung eines Jahresabschlusses (Handelsbilanz)
Erforderliche Lehrmaterialien:
Die folgenden Lehrbücher sind von den Teilnehmenden rechtzeitig auf eigene Rechnung zu beschaffen:
* *Einstieg in Finanzbuchhaltung mit DATEV – Nachschlagewerk* (eBook), Edumedia Verlag, Ausgabe 2024, ISBN 978-386718-162-4
* *Einstieg in Finanzbuchhaltung mit DATEV – Fallstudien, Version für Teilnehmende* (eBook), Edumedia Verlag, Ausgabe 2024, ISBN 978-386718-160-0
Technische Voraussetzungen:
* Windows-PC oder Windows-Laptop (zwingend erforderlich)
* Bildschirmgröße mindestens 17 Zoll empfohlen
* Headset und Webcam
* Stabile Internetverbindung
* Tablets sind für die Kursteilnahme nicht geeignet
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse an, damit diese an den Kursleiter weitergeleitet werden kann. Etwa zehn Tage vor Kursbeginn erhalten Sie eine kurze Erwartungsabfrage. Die Teilnahme an einer Online-Vorbesprechung mit Technikcheck wird dringend empfohlen. Den Zugangslink zur Veranstaltung erhalten Sie per E-Mail zwei Tage vor Kursbeginn.
Leitung
Willi Wagner,
Informationsabende
Mittwoch, 24.06.2026, 18 bis 19 Uhr
Donnerstag, 17.09.2026, 18 bis 19 Uhr
Weitere Informationen
Informationen zur Bildungszeit allgemein finden Sie hier. Weitere Informationen oder eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Norbert Herre, Telefon 0731 1530-16, herre@vh-ulm.de.
1-mal (1,33 Unterrichtsstunden)
Online
Kurs-Nummer26H1436056
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
Gebührenfrei

