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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Musik / Konzerte / Kulturnacht
HfG Sommerkonzert – Saundsæve mit Sandra Dell’Anna & Salvo La Ferrera - InCanto Italiano
In Zusammenarbeit mit der Stiftung HfG Ulm und KunstWerk e. V.
Endlich wieder HfG-Sommerkonzert - Open Air auf der Terrasse der ehemaligen Hochschule für Gestaltung mit sensationellem Blick übers Donautal (bei schlechtem Wetter drinnen in der schicken Aula). Unsere Sommerkonzerte an der legendären (und schönsten) Theke Ulms sind Kult. Dieses Jahr entführen uns Sandra Dell’Anna und Salvo La Ferrera ins Bella Italia.
Die Sängerin und Songschreiberin Sandra Dell’Anna präsentiert Ihr emotionsgeladenes Programm »InCanto Italiano«. Begleitet wird sie von Akkordeonisten und Pianisten Salvo La Ferrera. Das Konzert verspricht eine genreübergreifende Darbietung mit Einflüssen aus Jazz, und Weltmusik, die mit dem Charme der italienischen Künstlerin einhergeht. Sandra Dell’Anna verzaubert mit ihrer kraftvollen Stimmfarbe und ihren apulischen Wurzeln, während Salvo La Ferrera mit virtuosem Instrumentenspiel die Lyrik und die Stimmung der Lieder unterstreichen. Gemeinsam schaffen sie faszinierende Klangwelten, die sich zwischen mediterranem Songwriting und experimenteller Instrumentierung bewegen. Das gelingt dem Duo mit eigenen, bereits preisgekrönten Kompositionen ebenso, wie mit Welthits. An diesem Abend streifen die zwei Vollblutmusiker durch erstklassige Interpretationen und individuelle Arrangements, und dabei wird ganz viel italienisches Temperament versprüht.
Sandra Dell’Anna: Gesang
Salvo La Ferrera: Akkordeon, Klavier
Bei schlechtem Wetter findet das Konzert in der HfG-Mensa statt.
Termin: Freitag, 24.07.2026 | 19:30 Uhr
Ulm, Hochschule für Gestaltung, Am Hochsträß 8
Kurs-Nummer26F0120039
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 0 Teilnehmer*innen
Zum Vorverkauf geht es hier: https://vvk.link/ferpl3
Abendkasse: 22 €, ermäßigt 20 € (Schüler, Studierende, Bufdies, FSJ, je mit Ausweis) VVK: 20 €, ermäßigt 18 € Vorverkauf: https://vvk.link/ferpl3

