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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Akademie für Bürgerschaftliches Engagement

Geschichten lebendig machen –- Grundlagen des Vorlesens für Kinder

In Zusammenarbeit mit engagiert in ulm e. V.

Lieben Sie die Welt der Bücher und das Lesen und außerdem den Umgang mit Kindern? Möchten Sie diese Lesefreude gern an Kinder weitergeben? Durch Vorlesen können Sie bei Kindern Lust an Geschichten, Sprache und Nachdenken über Inhalte wecken und damit eine Grundlage für Lesefreude legen. Gelegenheit zum Vorlesen gibt es in Kitas, Schulen oder Bibliotheken.  
   
An diesem Nachmittag erfahren Sie praxisnah einiges darüber, wie Ihnen das gelingen kann.   
Es geht um Inhalte wie: 

Was geschieht überhaupt bei den Kindern, wenn ihnen Bilderbücher und Geschichten vorgelesen werden?   
Wie bereite ich eine Vorlesestunde vor?   
Was kann ich tun, damit Geschichten für die Kinder lebendig und sinnlich erfahrbar werden, auch wenn sie zappelig sind, oder die Sprache nicht verstehen können. Anhand von Beispielen sprechen wir darüber welche Bücher für welche Kinder geeignet sind 
Wie kann der äußere Rahmen für die Vorlesesituation gestaltet werden?  
                -  Natürlich kommen auch kleine praktische Übungen und Beispiele nicht zu kurz            
-  Außerdem haben Sie die Möglichkeit zu schmökern und natürlich Fragen zu stellen.

Anmeldung bis 4. März über abenteuer-lesen@zebra-ulm.de, 0731 7088556

Datum | Uhrzeit
(5,33 Unterrichtsstunden) | Freitag
Beginn: 06.03.2026 | 14:00 bis 18:00 Uhr
Ort

Ulm, Vestgasse 1, Stadbibliothek

Kurs-Nummer

25H0701024

Beratung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

Eintritt frei

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