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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Ausfall: Frauenakademie online – Pionierinnen der Lüfte – Pilotinnen der 2
Dozentin: Dr. Marianne Erath
»Elly Beinhorn, Hanna Reitsch, Beate Uhse und Melitta Schenk Gräfin von Stauffenberg hatten sich als erfolgreiche Pilotinnen einen Namen gemacht – weit über Deutschlands Grenzen hinaus: Elly Beinhorn beeindruckte die Öffentlichkeit mit Weltumrundungen. Hanna Reitsch hatte mit dem Segelflug begonnen und stellte mehrere Weltrekorde auf. Melitta von Stauffenberg testete als hochbegabte Flug-Ingenieurin ihre eigenen Entwicklungen. Und die spätere Unternehmerin Beate Uhse war Deutschlands erste Stunt-Fliegerin.
Doch Mitte der 30er Jahre war die unbeschwerte Zeit vorbei: Selbstbewusste, engagierte Fliegerinnen passten nur bedingt in das von den Nationalsozialisten propagierte Frauenbild. Die Pilotinnen mussten sich entscheiden: Entweder sie stellten ihre Flugkünste in den Dienst der Luftwaffe und riskierten dabei täglich ihr Leben oder sie blieben am Boden.«
Text aus: Doku ZDF history »Himmelsstürmerinnen – Deutsche Fliegerinnen«
Neben den hier genannten beschäftigen wir uns auch mit der Geschichte der weiblichen Luftfahrt, weiteren Fliegerinnen, u.a. Melli Beese, Thea Rasche und Amelia Earhart, die US-Amerikanerin war und einen deutschstämmigen Vater hatte.
Kurze Filmausschnitte vervollständigen diesen Kurs.
Den Film, der mich zu diesem Kurs inspiriert hat, werden wir auf Zeitgründen nicht ansehen können.
Vielleicht wollen Sie das selbst tun; es ist: Doku ZDF history »Himmelsstürmerinnen – Deutsche Fliegerinnen« https://www.youtube.com/watch?v=cktfGg4Evdk
Nur für Frauen! Ein Angebot der Frauenakademie - weitere Infos finden Sie hier: https://www.vh-ulm.de/vh-programm/akademien/frauenakademie
Frauenakademie Online
Die Frauenakademien in Baden-Württemberg bieten ein kontinuierliches Weiterbildungsprogramm für Frauen aller Altersgruppen. Hier finden Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen die Möglichkeit, ihren Horizont zu erweitern und neue Perspektiven zu entwickeln. Dabei bauen sie auf ihre eigenen vielfältigen Erfahrungen auf und knüpfen an ihr bereits vorhandenes Wissen an. Neben den Präsenzkursen vor Ort, bieten wir auch ein überregionales Online-Angebot für alle interessierte Frauen an.
1-mal (3 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 22.10.2025 | 18:00 bis 20:30 Uhr
Zoom
Kurs-Nummer25H0401580
Kirsten Tretter
Tel. 0731 1530-40
tretter@vh-ulm.de
ab 10 Teilnehmer*innen
Kurs ausgefallen
15,00 €

