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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Fotografie Vertiefung

Fotokurs: Abstraktion und Komposition

Dozentin: Esther Hagenmaier

Friedich R. Ermer

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Wenn beim Fotografieren vom Gegenständlichen abgesehen wird, treten andere Inhalte umso mehr in den Vordergrund: Farben und Formen, Licht und Schatten, Strukturen und Linien können zu Akteuren werden. Auch die Bildkomposition gewinnt klar an Bedeutung – sie kann sogar zum wesentlichen Element werden. Wie sitzt eine Form, ein Element im Format und welche Wirkung erzeugt dies? Der Kurs beinhaltet eine Einführung ins Thema der Abstrakten Fotografie und in die grundlegendsten Begriffe der Bildkomposition. An den beiden Samstagen ist Zeit für Praxis und Bildbesprechungen
Baustein für das »Fotokolleg«
Einblicke in die Arbeit aus den Fotokursen siehe www.fotografie-vh-ulm.de

Abstraktion und Komposition
Fotografischer Bildaufbau und abstrahierender Blick
21. und 22.03., 10 - 16h plus 1 NB Termin n.V.

Wenn beim Fotografieren vom Gegenständlichen abgesehen wird, treten andere Inhalte umso mehr in den Vordergrund: Farben und Formen, Licht und Schatten, Strukturen und Linien können zu Akteuren werden. Auch die Bildkomposition gewinnt klar an Bedeutung - sie kann sogar zum wesentlichen Element werden. Wie sitzt eine Form, ein Element im Format und welche Wirkung erzeugt dies?
Der Kurs beinhaltet mit einer Einführung ins Thema der Abstrakten Fotografie und in die grundlegendsten Begriffe der Bildkomposition zum einen Theorie, sowie auch Praxis und eine gemeinsame Bildbesprechung.

Datum | Uhrzeit
Samstag, 21. März, 10 bis 16 Uhr
Samstag, 21. März, 10 bis 16 Uhr
(Zzgl. einer Nachbesprechung von 90 Min, Termin wird im Kurs vereinbart)
Ort

EinsteinHaus, Unterer Saal

Kurs-Nummer

26F0903038

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

173,00 €

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