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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Finde deine innere Balance – wenn Bewusstsein und Unterbewusstsein gemeinsam Stress entgegenwirken

Erleben Sie, wie Sie mit dem Zürcher Ressourcen Modell (ZRM®) Ihre persönlichen Kraftquellen entdecken und emotional gestärkt den Alltag stressreduziert meistern.

Dozent*innen: Peter Klar, Birgit Beck

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Lebendigen Übungen, die den Kopf und den Bauch ansprechen. Mit kreativen Methoden verankern Sie Ressourcen, die Sie sofort im Alltag einsetzen können. Der Fokus liegt auf nachhaltiger Selbststeuerung statt kurzfristiger Entspannung: kleine, konkrete Schritte, die langfristig Energie und Selbstsicherheit stärken.

Ideal für Berufstätige, Auszubildende, Studenten, Führungskräfte und Menschen in belastenden Situationen, die sich handfeste Werkzeuge wünschen, um Stress früher zu begegnen und souveräner zu handeln. Freuen Sie sich auf ein lebendiges Seminar, das Motivation weckt und echte Veränderungen möglich macht.
Inhalt:
• Übersicht über das ZRM® und seine wissenschaftlichen Grundlagen
• Erarbeitung eines individuellen Ressourcenbildes
• Entwicklung eines persönlichen Motto-Ziels
• Transfer in den Alltag durch Selbstinstruktion
• Mit Embodiment den Körper zu Hilfe nehmen
• Fit für künftige Stress-Situationen
• Individuelles Einzelcoaching (ca. 30 Min.) am letzten Tag

Methodik:
Theorie-Input mit Trainingseinheiten
Transfer in Einzel-, Kleingruppenarbeiten
Übungen anhand der eigenen Themen

Zielgruppe:
Personen, die ihren Stress reduzieren wollen.

Der Kurs ist nicht geeignet psychische Störungen /Erkrankungen (Diagnosen) zu behandeln.
Mit dem Kurs werden Ressourcen aktiviert, die dabei helfen die eigene Belastung zu reduzieren.

Die Teilnehmenden können den Kurs präventiv machen, um künftigen Stress-Situation ihre schädliche Wirkung zu nehmen, um den Umgang mit Druck zu reduzieren, um ihre mentale Gesundheit zu erhalten und auszubauen

Datum | Uhrzeit
2-Wochenenden (22 Unterrichtsstunden)
Freitag, 17. April, 17:00 - 20:00 Uhr
Samstag, 18. April, 10:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 24. April, 17:00 - 20:00 Uhr
Samstag, 25. April, 10:00 - 16:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Fr., 17.04.2026 17:00 - 20:00 Uhr EinsteinHaus
Sa., 18.04.2026 10:00 - 16:00 Uhr EinsteinHaus
Fr., 24.04.2026 17:00 - 20:00 Uhr EinsteinHaus
Sa., 25.04.2026 10:00 - 16:00 Uhr EinsteinHaus
Download der Termine
Ort

EinsteinHaus

Kurs-Nummer

26F1407008

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

150,00 €

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