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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

vh für Frauen

Kennenlern-Angebot

Dozent*innen: Dr. Beatrix Wandelt, Dr. Andrea El-Danasouri

zur Anmeldung bitte persönliche Rücksprache

Naturwissenschaften

Thema: Frauen erkunden die Welt
donnerstags 09:00 bis 12:30 Uhr (4-mal)
Termine: 05.03./12.03/19.03./26.03.

Dozentin: Dr. Beatrix Wandelt

Ergänzend zur Vorstellung der Biografien berühmter oder auch vollkommen unbekannter Forscherinnen, Weltenbummlerinnen, Bergsteigerinnen werden an diesen drei Vormittagen Aspekte aus Geologie und Archäologie angesprochen:
• Wie funktioniert unsere Erde, warum wackelt sie manchmal und spuckt Feuer?
• Woher kommen unsere Rohstoffe und reichen sie für uns?
• Wie hat sich die Menschheit entwickelt von der Steinzeit bis zu dem, was wir Kultur nennen?

26.03. Exkursionsvormittag: Urgeschichtliches Museum in Blaubeuren (Treffpunkt 10 Uhr)


Religionswissenschaften

Thema: Weltreligionen
donnerstags 09:00 bis 12:30 Uhr (7-mal)
Termine: 16.04./23.04./30.04./07.05./21.05./11.06./18.06.

Dozentin: Dr. Andrea El-Danasouri

Wir werden uns in diesem Kurs den Weltreligionen in ihrer historischen Reihenfolge annähern:
Hinduismus, Buddhismus, Judentum, Christentum und Islam. Neben den Glaubensgrundlagen werden wir einen Blick auf die Situation der Frauen in diesen religiösen Systemen werfen.


Dieses Kennenlern-Angebot richtet sich an Teilnehmerinnen, die ab Herbst 2026 als Neueinsteigerinnen die Frauenakademie besuchen wollen.
Wir würden uns freuen, wenn Ihnen dieses Angebot die Wartezeit bis zum Einstieg im Herbst auf angenehme, interessante und sinnvolle Weise verkürzen kann.



Kirsten Tretter, Fachbereichsleiterin, Tel. 0731 1530-40, E-Mail tretter@vh-ulm.de

Datum | Uhrzeit
11-mal (44 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 05.03.2026 | 09:00 bis 12:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Do., 05.03.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 12.03.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 19.03.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 26.03.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 16.04.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 23.04.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 30.04.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 07.05.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 21.05.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 11.06.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Do., 18.06.2026 09:00 - 12:30 Uhr Seminarraum 15/16
Download der Termine
Ort

Ulm, EinsteinHaus, Seminarraum 15/16

Kurs-Nummer

26F0401005

Beratung

Kirsten Tretter
Tel. 0731 1530-40
tretter@vh-ulm.de

Plätze

ab 10 Teilnehmerinnen
zur Anmeldung bitte persönliche Rücksprache

Preis

220,00 €

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