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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
English Unlimited: Sprache verbindet – Zuhause überall
Ein interaktives Sprachevent
Dozentin: Elsa Schröttle
An diesem Abend feiern wir Vielfalt, Verständigung und den Start von »English Unlimited« mit einem bunten Programm für Sprachbegeisterte jeden Alters. Eingeladen sind alle, die Lust auf Austausch, Sprachen und neue Perspektiven haben – ob alleine, mit Freunden oder Familie.
Join us for an evening that celebrates diversity, connection, and the launch of English Unlimited – with a vibrant program for everyone who loves languages.
Whether you come on your own, with friends, or as a group – all are welcome to discover new perspectives and take part in meaningful exchange.
Was euch erwartet:
Family Feud-Quiz: Fun-Facts zu Sprache, Kultur und Kommunikation – im Team
Sprach-Speed-Dating & Impro-Elemente: Kurzgespräche, spontane Wortspiele – ganz ohne Druck
Kreativwand „Wo ist Zuhause?“: Eure Gedanken zu Themen Heimat, Family, Community
Sprach-Cocktail-Station: Mix dir dein ganz persönliches Sprach-Getränk (alkoholfrei – und auf Wunsch "English" inspiriert)
Verlosung & Preise: zu gewinnen sind vh-Gutscheine, Bücher, Überraschungen...
Familienecke mit englischen Spielen & Bilderbüchern
Bonus für alle Teilnehmenden: Kostenloser Zugang zu einem Englisch-Mini-Workshop in der folgenden Woche – z. B. English+Music oder eine Vorschau zum Talk Token Club.
Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend mit euch – ganz nach dem Motto: Kommt nach Hause oder entdeckt ein neues. Let’s come together through language.
Termin: Donnerstag, 12.02.2026 | 18:00 Uhr
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 10,00 €

