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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Künstliche Intelligenz

Datenschutz bei KI-Anwendungen - KL-Fortbildung

Dozent: vhs Offenburg

Wie funktionieren LLMs und was muss beachtet werden, um Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt rechtskonform anzuwenden. 
Welche Jobs können an die KI delegiert werden, ohne den Datenschutz zu verletzen? 

Erfahren Sie kompakt und einfach aufbereitet, welche Möglichkeiten KI-Systeme bieten, welche Risiken bestehen und was Sie zum Umgang mit Large Language Modellen in Ihrem Arbeitsalltag beachten sollten.

Inhalte:
•  KI-wie funktioniert‘s

was ist ein LLM, wie funktioniert es
•  Datenschutz und weitere Risiken

Datenschutz, Urheberrecht, BIAs, Halluzinationen / Faktentreue
•  Chancen und Anwendungen

Welche Anwendungen sind ok

Was darf keinesfalls gemacht werden

Dieses Online-Seminar findet über Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs. Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.

Kursleiter*innen der Region Südlicher Oberrhein (Dreisamtal, Freiburg, Gundelfingen, Hochschwarzwald, Kaiserstuhl-Tuniberg, Lahr, March, Markgräflerland, Neuenburg, Nördlicher Breisgau, Nördlicher Kaiserstuhl, Offenburg, Ortenau, Südlicher Breisgau, Umkirch, Waldkirch, Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg) können diese Fortbildungen kostenlos besuchen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung die Volkshochschule(n) an, an der Sie unterrichten.
Ein Anmeldung ist auch über anmeldung@vhs-offenburg.de möglich.
Kursleitung: Andreas Müsse
Veranstaltungsort: Offenburg VHS vhs.cloud ZoomX
Ausführende vhs: vhs Offenburg

Datum | Uhrzeit
1 Termin (2 Unterrichtsstunden) | Dienstag
Beginn: 09.12.2025 | 18:00 bis 19:30 Uhr
Ort

Offenburg VHS vhs.cloud ZoomX

Kurs-Nummer

25H1606605

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

45,00 €

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