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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Akademie für Bürgerschaftliches Engagement

»Da kann ja jede*r kommen ?!« – inklusives freiwilliges Engagement ermöglichen 

Ralf Baumgarth, Trainer und Berater, seit vielen Jahren im Bereich gesellschaftlicher und politischer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen engagiert

Anmeldung bis 2. Juni über info@vh-ulm.de oder 0731 1530-0 

In Zusammenarbeit mit engagiert in ulm e. V.

Inklusives freiwilliges Engagement zu ermöglichen, bedeutet: einen Perspektivwechsel vornehmen und Menschen mit Behinderungen als Handelnde im freiwilligen Engagement und nicht (nur) als Empfänger*innen von Hilfe wahrnehmen. 
Das bedeutet für Organisationen auch ein zusätzliches Potential an Freiwilligen, die bislang noch nicht wahrgenommen und angesprochen wurden. Für alle Vereine und Einrichtungen, die sich dafür auf den Weg machen wollen, bietet das Seminar: 
Informationen über die unterschiedlichen Bedarfe und Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen als potenzielle Freiwillige 
Eine Sensibilisierung für Teilhabe-Barrieren innerhalb und außerhalb der eigenen Organisation und Wissen, diese abzubauen. 
Eine Vorstellung von praktische Arbeitshilfen und Informationsquellen, um Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im freiwilligen Engagement zu ermöglichen 
Die Entwicklung erster Ideen, um Menschen für Engagement- Angebote in der eigenen Organisation zu erreichen, die bisher nicht teilhaben konnten. 
 

 

Anmeldung bis 2. Juni über info@vh-ulm.de oder 0731 1530-0 

Datum | Uhrzeit
(0 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 09.06.2026 | 17:30 bis 19:30 Uhr
Ort

Online Zoom

Kurs-Nummer

26F0701027

Beratung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
Anmeldung bis 2. Juni über info@vh-ulm.de oder 0731 1530-0 

Preis

Eintritt frei

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