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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Seit ihrer Gründung hat die vh Ulm das kulturelle wie auch politische Profil der Stadt maßgeblich geprägt. Ihr Auftrag: Bildung, politisches Bewusstsein, Verantwortung. In 80 Jahren sind zahlreiche Kooperationen und Ausgründungen entstanden – ermöglicht durch ein gemeinschaftlich gelebtes WIR. Denn nur im gemeinsamen Handeln entsteht Wirkung.
Diese Ausstellung öffnet ein Fenster in acht Jahrzehnte Geschichte der Ulmer Volkshochschule: Texte, Dokumente, Fotos und audiovisuelle Medien lassen Vergangenheit und Gegenwart miteinander sprechen. Die heute aktiv Gestaltenden treten mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen ins Gespräch – auch mit Persönlichkeiten wie Otl Aicher und Inge Aicher-Scholl, deren Gedankenwelt in literarisch nachempfundenen Stimmen erfahrbar wird.
eine verdichtete Auswahl prägender Menschen, Momente und Aktionen macht die Fülle dieser Geschichte sichtbar. So entsteht ein audiovisueller Rundgang als lebendiges Panorama der Vielfalt und Wirkung dieser Institution, der vh Ulm. Es ist unsere Geschichte – und es sind unsere Geschichten –, die wir an die nächste Generation weitergeben wollen.
Das WIR, ohne das es keine WIRKUNG geben kann, steht im Zentrum dieser Ausstellung. Sie versteht sich nicht nur als Retrospektive, sondern auch als Appell an Gegenwart und Zukunft der Institution. Die vh Ulm lädt Jung und Alt ein, die zahlreichen Wirkungen der vh Ulm in ihren ersten 80 Jahren mitzuerleben. Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und wird an verschiedenen Orten um Umkreis zu sehen sein.
Ausstellungsdauer vom 24.04. bis 19.06. zu den Öffnungszeiten des EinsteinHauses
Vernissage: 24.04. um 18 Uhr
Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt frei

