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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

kontiki in der Woche

Sapperlot, was seh' ich da?

Kunst-Zirkel rundherum im Stadtregal Eine Erfinder-, Entdecker-, Mal-, Bau-, Geschichten- und Tonwerkstatt

Dozent*innen: Alexander Jaschke, Gül Uysal

»Sapperlot! Was seh' ich da? Da steht ein seltsames Ding! Das rappelt, scheppert, klappert und dreht sich rundherum«. In dieser kontiki-Werkstatt geht es rund und rundherum. Hier kannst du gleich drei Künstlerwerkstätten kennen lernen und Ungewöhnliches ausprobieren. Als erstes treffen wir uns in der Tonwerkstatt: Ein Ort für das Plastizieren aus Ton und anderen Materialien wie etwa Draht. Es macht so viel Spaß, den weichen Ton zu spüren, zu kneten und zu formen. Aber Vorsicht! Der weiche Ton wird mit den Händen und kleinen Werkzeugen vielleicht zu gefährlichen Krokodilen, Tigern oder Drachen modelliert und im Tonofen gebrannt, wenn die Zeit reicht, auch noch gemeinsam angemalt. Weiter geht es in der Holzwerkstatt, wo wir mit Säge, Bohrer, Hammer, Feile und natürlich mit dem schönen Arbeitsmaterial Holz arbeiten. Dort entstehen experimentelle Maschinen oder geheimnisvolle Objekte aus Schnittholzresten und Naturholz – du wirst staunen. Schließlich geht es weiter im Atelier des Kunstmalens: Hier stehen die schillerndsten Farben bereit. Damit kannst du auf ganz großen Papierbögen Geschichten malen und deiner Fantasie völlig freien Lauf lassen. Willst du mit den Farben tanzen, mit dem Ton Theater spielen oder mit dem Holz eigene Musik-Maschinen erfinden? Alles kein Problem, denn es geht ja rundherum im ganzen Stadtregal.
Bitte zieht Kleidung an, die schmutzig werden darf, und bringt etwas zu trinken mit!

Quereinstieg nach Absprache möglich; Anmelde-Schluss 6.10.2025

Datum | Uhrzeit
15-mal (30 Unterrichtsstunden) | Freitag
Beginn: 27.02.2026 | 16:30 bis 18:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Fr., 27.02.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Fr., 06.03.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Fr., 13.03.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Fr., 20.03.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Fr., 27.03.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Fr., 17.04.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Fr., 24.04.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Fr., 08.05.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Fr., 22.05.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Fr., 12.06.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Fr., 19.06.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R3 Malatelier (vorderer Raum EG)
Fr., 26.06.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R3 Malatelier (vorderer Raum EG)
Fr., 03.07.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R3 Malatelier (vorderer Raum EG)
Fr., 10.07.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R3 Malatelier (vorderer Raum EG)
Fr., 17.07.2026 16:30 - 18:00 Uhr kontiki R3 Malatelier (vorderer Raum EG)
Download der Termine
Ort

Ulm, kontiki, Bildhauerwerkstatt

Kurs-Nummer

26F0381602

Zielgruppe

6 bis 9 Jahre

Beratung

Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
bruns@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

244,00 € (einschl. Material)

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