Diese Webseite nutzt Dienste für den Betrieb, statistische Auswertungen, die Anzeige und das Teilen von Inhalten aus sozialen Netzwerken sowie interessengerechte Werbung. Diese Dienste machen die Website nutzbar, verbessern Ihre Browsererfahrung, ermöglichen Interaktionen mit Netzwerken und zeigen relevante Werbebotschaften. Aktivieren Sie die gewünschten Dienste in den jeweiligen Kategorien, um diese zu akzeptieren. Mehr Informationen
Indem Sie auf "Auswahl bestätigen" oder "Alle auswählen & bestätigen" klicken, willigen Sie ein, dass Ihre Daten von den entsprechenden Diensten verarbeitet werden.
Die aktivierten Dienste beeinflussen Ihre Browserkonfiguration nicht. Cookies dieser Dienste werden je nach Browserkonfiguration beim Schließen des Browsers gelöscht oder müssen manuell gelöscht werden, falls diese nicht über jeweils ausgewiesene Zeit hinaus gültig sein sollen.
Mit Aktivierung der jeweiligen Dienste willigen Sie ein, dass wir Ihnen Informationen und Angebote in Social Media, Suchmaschinen oder Displaynetzwerken, ggf. geräteübergreifend, unterbreiten. Diese Einwilligung können Sie jederzeit kostenlos und formlos widerrufen. Es fallen nur die Übermittlungskosten nach Basistarifen an (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Briefporto).

Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Eltern-Kind-Kurs: Die Welt ist bunt!
Eine Sinneswerkstatt für die Allerkleinsten zusammen mit einem Elternteil mit Malen, Tonen, Singen, Bewegen, Tanzen und Spielen
Dozentin: Amei Gerlinde Wöllmer
In Begleitung von Mama oder Papa gehen die Kinder auf Entdeckungsreise in die kunterbunte Welt von kontiki. Dort wird gesungen, getanzt, erzählt und gemalt, vielerlei Materialien wollen neugierig entdeckt werden.
Fische, Vögel, Hund und Katze, Sterne, Wasser, Erde – alle bunten Dinge dieser Welt holen wir uns in die farbenfrohe Werkstatt. Wir stimmen uns mit Spiel-Liedern, Klanghölzern und kleinen Tänzen auf das eigene Gestalten ein. Im Reich der Königin Magenta malen wir mit Finger- und Kleisterfarben, Zauberkreiden und Wachsblöcken auf großen Papierformaten. Dazu nehmen wir die Hände, auch mal die Füßchen, Pinsel, Rollen oder Stempel zu Hilfe.
Im Tonraum bei König Plasteron dem Ersten erleben wir zudem richtig plastische Erfahrungen mit Knete, Teig und echtem Ton. Das macht auch Jungs viel Freude! Es geht zunächst darum, Spaß miteinander zu haben, aber auch um eine Erweiterung der Wahrnehmungsfähigkeit durch einfache und kreative Basics.
Bei diesem Kurs macht ein Eltern- oder Großelternteil mit.
Bitte zieht euch und den Kindern Kleidung an, die schmutzig werden darf, denkt an Wechselkleidung für die Kinder und bringt etwas zu trinken mit!
Nur die Kinder müssen angemeldet werden, nicht die Erwachsenen; nicht angemeldete Geschwisterkinder können nicht ins Atelier mitkommen. Quereinstieg nach Absprache möglich.
8-mal (13,33 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 09.10.2025 | 09:30 bis 10:45 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Do., 09.10.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 16.10.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | (fällt aus) |
| Do., 23.10.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 06.11.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 13.11.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 20.11.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 27.11.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 04.12.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Do., 11.12.2025 | 09:30 - 10:45 Uhr | kontiki R6/7 Ästhet. Frühbildung | |
| Download der Termine |
Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
bruns@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze
124,00 € (einschl. Material)

