Akademie für Bürgerschaftliches Engagement
Basiswissen für Funktionsträger eines Vereins: Bildung von Rücklagen
Dozent: Karl Sommer
Will der Verein seine Gemeinnützigkeit wahren, muss er seine Gelder zeitnah für den Satzungszweck verwenden, denn »Sparen« ist kein gemeinnütziger Zweck. Sehr wohl aber darf der Verein Mittel ansammeln zur Sicherung des jährlichen Betriebsmittelbedarfs, zur Wiederbeschaffung und für Investitionen. Hierzu bildet er entsprechende Rücklagen. Die »Spielregeln« für diese Rücklagen werden ausführlich erläutert und an praktischen Beispielen dargestellt.
1 Abend (2 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 16.05.2024 | 18:00 bis 19:30 Uhr
Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de
6 - 15 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
5,00 €